[Dieser Brief wurde im Mai 2023 im Gefängnis Edinburgh geschrieben und auf Französisch auf Vincents Blog veröffentlicht. Vincent Reynouard bleibt im Gefängnis von Edinburgh und wartet auf seine Berufung gegen die Auslieferung, die im Januar 2024 verhandelt werden soll.]
Herr Präsident,
ich schreibe Ihnen aus dem Gefängnis in Edinburgh (Groβbritannien), in dem ich ich seit dem 10. November 2022 inhaftiert bin. Am 8. Juni 2023 wird die schottische Justiz eine Entscheidung hinsichtlich meiner von Frankreich beantragten Auslieferung treffen. [Vincents Fall wurde schließlich im September 2023 verhandelt und der Richter ordnete im Oktober seine Auslieferung an. Er bleibt im Gefängnis von Edinburgh, bis 2024 Berufung eingelegt wird.] Sinn und Zweck des Auslieferungsersuchens ist es, mich in Frankreich eine Freiheitsstrafe verbüβen zu lassen, zu der ich im Juni 2015 verurteilt worden war.
Welcher Verbrechen habe ich mich schuldig gemacht, dass man mich noch nach über sieben Jahren juristisch verfolgt ? Habe ich vielleicht eine Bank ausgeraubt oder etwa den Staatshaushalt um horrende Summen betrogen? Habe ich vergewaltigt oder gemordet? Nein, das habe ich nicht getan. Stattdessen habe ich ein Video geschichtsrevisionistischen Inhalts (in Ihrer Diktion: „ein den Holocaust leugnendes Video”) über YouTube verbreitet.
In diesem Video habe ich die politische Vereinnahmung der Jugend angeklagt, die im Namen der staatlichen verordneten französischen Erinnerungskultur (devoir de memoire) betrieben wird. Insbesondere habe ich jene Unwahrheiten kritisch beleuchtet, die im Rahmen der offiziellen Erinnerungskultur über Auschwitz nach wie vor der Jugend vermittelt werden. Für eben dieses Video von einer Länge von weniger als einer Stunde bin ich mit einem Freiheitsentzug von einer Dauer von einem Jahr bestraft worden. Ich habe daraus meine Konsequenzen gezogen und bin nach England geflohen.
Geschichtsrevisionistische Forschungen und Veröffentlichungen werden in Groβbritannien nicht strafrechtlich verfolgt. Eingedenk dieser Tatsache haben sich die verantwortlichen französischen Stellen nicht davor gescheut, gezielt auf Lügen zurückzugreifen, um einen europäischen Haftbefehl gegen mich zu erwirken. So haben die Behörden fälschlicherweise behauptet, dass ich in Frankreich wegen „Rassismus und Fremdenfeindlichkeit” verurteilt worden sei – d.h. angeblich wegen eines Vergehens, das unweigerlich eine Auslieferung zur Folge haben würde. Nachdem die schottische Justiz ein Ersuchen auf einer solchen rechtlichen Grundlage abgewiesen hatte, sah sich Paris gezwungen, einen zweiten europäischen Haftbefehl auf den Weg zu bringen. Dieser zweite Haftbefehl fuβte auf drei Punkten, in denen gegen mich Strafanzeige erstattet worden war. So war unter anderem eine Anzeige wegen „öffentlicher Aufstachelung zum Hass” erstattet worden.
In einem im Jahr 2020 im Internet veröffentlichten Video hätte ich judenfeindliche Agitation betrieben, hieβ es im Auslieferungsersuchen. Um diese Behauptung zu belegen, führte die französische Justizbehörde einen 31 Sekunden währenden Ausschnitt aus einem Video mit einer Gesamtdauer von 45 Minuten an. In diesem kurzen Ausschnitt nahm ich konkret Bezug auf die Äuβerung eines Zuschauers. Nach Meinung dieses Zuschauers hätte es sich bei der Vernichtung der Juden um ein „notwendiges Übel” gehandelt. Ich betonte, dass der Begriff des „notwendigen Übels” an sich bereits einen moralischen Widerspruch darstelle. Dann erklärte ich, warum eine Vernichtung der Juden absolut nichts Positives bewirken könnte. Schlieβlich würden uns die Juden lediglich Missstände in unserer Gesellschaft offenbaren und somit unsere Aufmerksamkeit auf Dinge lenken, für die in erster Linie wir selbst die Verantwortung tragen. Die 31 Sekunden, die aus dem Gesamtkontext des Videos herausgelöst worden waren, unterstreichen diese Auffassung. Auf keinen Fall können sie als ein Versuch gewertet werden, Mitmenschen zum Hass gegen Juden aufzustacheln. Das in meinem Video verwendete Bildmaterial bekräftigt seine friedliche und hassfreie Grundaussage.
Im Übrigen möchte ich bemerken, dass ich in den dreiβig Jahren meines Engagement im Dienste des Geschichtsrevisionismus niemals mit „antirassistischen” Gesetzesvorschriften in Konflikt geraten bin. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Ich bin nämlich kein Rassist. Ich bin kein Rassist in dem Sinne, wie dieses Wort heutzutage allgemein ausgelegt wird – d.h. als Attribut eines Menschen, der Rassenhass billigt oder ihn selbst propagiert.
In diesem Zusammenhang möchte ich meine Einstellung gegenüber dem jüdischen Volk als „judäo-neutral” (judeo-indifferent) kennzeichnen. Anders ausgedrückt, hege ich weder eine besondere Sympathie noch eine besondere Antipathie gegenüber diesem Volk. Mir ist klar, dass das jüdische Volk – wie jedes andere Volk auch – sich aus sehr unterschiedlichen Einzelpersönlichkeiten zusammensetzt.
Die bewusst irreführenden Behauptungen über eine angebliche „öffentliche Aufstachelung zum Hass” durch mich, Vincent Reynouard, sind „Argumente”, die Frankreich neuerdings ins Feld führt, um meine Auslieferung zu erreichen. Die Behörden scheinen tatsächlich nichts unversucht lassen zu wollen, um ihr Endziel zu verwirklichen. Das besteht darin, mich ins Gefängnis zu werfen und mich dort so lange wie möglich festzuhalten, um mich auf diese Weise mundtot zu machen.
Welch ein Armutszeugnis für Frankreich, Herr Präsident! Gleichzeitig könnte ich mir keine deutlichere Anerkennung seitens Ihrer Behörden wünschen. Die repressiven Maβnahmen sind ein unmissverständlicher Hinweis darauf, welchen Wert und welche Bedeutung man staatlicherseits meiner unabhängigen Forschung und meinen Veröffentlichungen beimisst.
Werfen wir einen Blick auf das gegenwärtige Kräfteverhältnis:
Auf der einen Seite steht Frankreich. Es ist ein Land, das über eine Vielzahl von Museen und Gedenkstätten verfügt, die speziell der Geschichte des 2. Weltkrieges und dem Holocaust gewidmet sind. Stellvertretend seien hier genannt: das Museum Mémorial de la Shoah in Paris, das Museum Centre d’Histoire de la Résistance et de la Déportation in Lyon, das Museum Mémorial de Caen, das Museum Centre de la Mémoire d’Oradour in Oradour-sur-Glane. Dazu kommen Dutzende von Büchern zur Erinnerungskultur, die in praktisch allen Landesregionen mit speziellen Schulprogrammen gekoppelt sind. (Der Holocaust ist Unterrichtsgegenstand sowohl in der Primarstufe als auch in den verschiedenen Formen der Sekundarstufe der französischen Schulbildung.) So genannte pädagogische Reisen nach Struthof, nach Oradour oder nach Auschwitz finden regelmäβig statt. Es gibt „Vermittler und Bewahrer von Erinnerungen” (passeurs de memoire): Filme, Fernsehsendungen, Bücher, Vorträge und Gesprächsrunden mit Zeitzeugen des Holocaust und des zweiten Weltkrieges in schulischen Einrichtungen. Die staatlich abgesegnete Erinnerungskultur kann sich auf die individuellen Beiträge Tausender Bürger verlassen. Deren Aussagen bestätigen ausnahmslos die offizielle Version der Geschichtsschreibung des zweiten Weltkrieges. Zudem wird die staatlich befürwortete und geplante Erinnerungskultur mit Fördermitteln in der Gröβenordnung von mehreren Millionen Euro bedacht.
Dem gegenüber steht ein Mann, der praktisch auf sich allein gestellt ist. Er empfängt keine staatlichen Fördergelder, sondern stützt sich weitgehend auf Spendenbeiträge aus seinem zahlenmäβig recht kleinen Leserkreis. (Groβzügig geschätzt, beträgt die Zahl seiner regelmäβigen Leser 2000 bis 3000 Personen.) Um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen, gibt der Mann auβerdem Privatunterricht. Er verbreitet seine Arbeiten auf eigene Kosten. Er verkauft seine Bücher selbst auf direkte Bestellungen hin und in kleinen Stückzahlen. Kein etablierter Verleger ist bereit, seine Forschungsarbeiten zu veröffentlichen. Was digitale Netzwerke und soziale Medien angeht, so musste der Mann wiederholt die Erfahrung machen, dass er bei den führenden Anbietern der Branche als Mitglied und Benutzer entweder nicht oder aber nicht mehr willkommen ist. Er veröffentlicht seine Videos daher in den „Katakomben” des Internets, so z. B. über sein persönliches Medienkonto bei dem Medienunternehmen Gab und auf seinem Blog, für das ein Host in den USA gefunden wurde.
Das Kräfteverhältnis zwischen dem Mann und seinen Gegenspielern ist dermaβen ungleich, dass man es vielleicht auch mit der folgenden Metapher verdeutlichen könnte. Einem Chor aus zahlreichen Personen, die lauthals singen und dabei von einem Orchester in geradezu ohrenbetäubender Lautstärke begleitet werden, steht ein einzelner Mann gegenüber. Dieser Mann hat noch nicht einmal ein Megafon, um sich Gehör zu verschaffen. Stattdessen versucht er, einen lächerlichen Pappkegel als Schalltrichter zu benutzen.
Doch selbst eine solche Szene ist für die französischen Behörden nicht hinnehmbar. Sie sehen konsequenten Handlungsbedarf. Der Mann muss mundtot gemacht werden. Dazu muss man man ihn unbedingt hinter Gitter bringen. Ein erster europäischer Haftbefehl hatte nicht die geplante Wirkung, also musste ein zweiter Haftbefehl her! Um den zweiten Haftbefehl begründen zu können, waren zuvor drei weitere Anträge auf Strafverfolgung gestellt worden. Ja, in der Tat, ich könnte mir kaum ein deutlicheres Eingeständnis seitens der französischen Behörden wünschen, dass meine Forschungsarbeiten von Wert und Bedeutung sind!
An dieser Stelle werden Sie, Herr Präsident, zweifellos einwenden, dass die gegen mich ergriffenen staatlichen Maβnahmen eine völlig andere Ursache haben. Meine Aussagen würden – so nehme ich Ihre Argumentation praktisch vorweg – die Würde der Opfer verletzen und psychisch instabile Bevölkerungselemente zu „rassistischen” Ausschreitungen verleiten. Ich erwidere darauf, dass das ein Irrtum ist. Und zwar ist es ein Irrtum aus zwei Gründen:
- Ich habe niemals in Zweifel gestellt, dass jene Menschen, die am Sonnabend, dem 10. Juni 1944, in Oradour-sur-Glane anwesend waren, eine furchtbare Tragödie erleben mussten. Ich habe niemals geleugnet, dass eilige Zwangsumsiedlungen während des Krieges tiefe Not über die Bevölkerung brachten – und zwar millionenfach. Unter den zwangsweise Umgesiedelten waren Frauen, Kinder, Greise und Greisinnen, kranke, entkräftete und behinderte Menschen. Wenn auch die Untersuchungen, die über einen Zeitraum von 25 Jahren in den ehemaligen Konzentrationslagern von Treblinka, Sobibor, Belzec und Chelmno angestellt wurden, keine Beweise für die Existenz von Gaskammern zu menschlichen Tötungszwecken erbrachten, so haben sie stattdessen unsere Aufmerksamkeit auf die zahlreichen behelfsmäβig angelegten Massengräber in diesen Lagern gelenkt. Die Existenz solcher Massengräber habe ich niemals abgestritten. Die Massengräber enthalten die sterblichen Überreste von Zehntausenden von Juden. Diese waren entweder während der Fahrt in den Deportationszügen gestorben oder kurz nach ihrer Ankunft in einem der Lager durch den Tod von ihrem Leiden erlöst worden waren. Sie waren zu krank, zu verletzt oder zu geschwächt, um ihre Reise in Richtung Osten fortsetzen zu können. Viele persönliche Erfahrungsberichte bestätigen die offiziell protokollierten Ereignisse und Zahlen. In mehreren meiner Videos habe ich darauf Bezug genommen, ohne jemals diese Vorkommnisse anzuzweifeln oder zu leugnen. Oder nehmen wir die Lebensbedingungen in den überbelegten und oft genug auch materiell unterversorgten Ghettos in Polen bzw. im Osten. Diese forderten zahlreiche Opfer. Das ist eine Tatsache, die ich gleichermaβen erwähnt habe. Betrachten wir schlieβlich all jene Zwangsdeportierten, die in den letzten Kriegsmonaten ihr Leben lassen mussten. Zu jenem Zeitpunkt wurde das Territorium Deutschlands geplant groβflächig bombardiert, was u.a. eine deutliche Verschlechterung der Lebensverhältnisse in den Konzentrationslagern nach sich zog. Die Lager waren über ihre Maximalkapazitäten belegt; die Versorgung mit Nahrungsmitteln war völlig unzureichend; es mangelte an Medikamenten. Die schrecklichen Fotos, die bei der Befreiung der Lager Buchenwald, Dachau, Vaihingen und Bergen-Belsen entstanden, habe ich wiederholt in meinen Videos gezeigt – ohne den geringsten Versuch, die abgebildeten Tatsachen zu beschönigen. Letztendlich kann niemand ehrlichen Herzens behaupten, ich hätte das Andenken der Opfer missachtet oder herabgewürdigt, indem ich ihren Tod oder etwa die schrecklichen Todesumstände in Abrede gestellt hätte.
- Eine Bemerkung zu dem möglichen Vorwurf, ich würde gewisse Personen zu „rassistischen” Handlungen verleiten. Meine Antwort auf diesen Vorwurf ist sehr einfach. Über den Zeitraum von dreiβig Jahren, in dem ich meine geschichtsrevisionistischen Arbeiten verbreitet habe, gab es nicht einen einzigen rassistisch motivierten Vorfall, in den ich nachweislich involviert war oder bei dem ich mich nachträglich als der geistige Anstifter herausgestellt hätte.
Lassen wir diese Fakten dennoch für einen Moment beiseite und verfolgen wir den von Ihnen eingeschlagenen Gedankengang weiter. Nehmen wir also ruhig einmal an, dass meine Veröffentlichungen eine Handvoll psychisch und charakterlich labiler Leute dazu verleiten könnten, rassistisch motivierte Gewalttaten zu verüben. Würden solche Taten es rechtfertigen, dass man bestimmte historische Wahrheiten von der gesamten Bevölkerung fernhält, indem man die öffentliche Verbreitung eben dieser Wahrheiten gesetzlich untersagt? Nie und nimmer!
Ihre Entgegenung, Herr Präsident, ist leicht zu erahnen: „Frankreich ist ein Land der freien Forschung. Hier werden Veröffentlichungen über wissenschaftlich bewiesene und dokumentierbare Tatsachen grundsätzlich nicht verboten. Was die Négationnistes (Holocaustleugner) betrifft, so geht es denen jedoch nicht um wissenschaftlich bewiesene Tatsachen, sondern um Lügen. Sie verbreiten Lügen, die von glaubwürdigen Zeitzeugen und von einer Vielzahl angesehener Wissenschaftler widerlegt worden sind. Sie, Herr Reynouard, sind ziemlich anmaβend in Ihrem Irrglauben, ein besseres Verständnis der Dinge zu haben als eben diese Leute.”
In Wahrheit bin ich keineswegs anmaβender oder eingebildeter als ein Ermittler, der von sich behauptet, er habe einen Kriminalfalll vollends und endgültig aufgeklärt, obwohl genau das von den mutmaβlich Schuldigen und von deren Anwälten heftig bestritten wird.
Warum behaupte ich das? Weil ich in meinen Forschungen an verschiedenen Tatorten – angefangen bei Oradour bis hin zu Auschwitz – Methoden benutzt habe, die traditionell in kriminellen Ermittlungsverfahren zur Anwendung kommen:
- Ich habe mich an den mutmaβlichen Tatort begeben, um die örtlichen Umstände zu untersuchen.
- Ich habe Indizien und objektives Beweismaterial gesammelt und analysiert, um einen möglichen Tathergang gedanklich zu rekonstruieren und zu verstehen.
- Ich habe den Wahrheitsgehalt von individuellen Aussagen zur Tat (Augenzeugenberichte und Geständnisse) geprüft und mich dann mit der Frage beschäftigt, ob (und gegebenenfalls wie) beide – die individuellen Aussagen und das vorliegende objektive Beweismaterial – miteinander logisch in Einklang zu bringen sind.
- Ergänzend zu meinen Untersuchungen, habe ich relevante schriftliche Unterlagen ausgewertet.
- Abschlieβend habe ich den genauen Tatbestand festgehalten.
Habe ich meine Schlussfolgerungen fehlerhaft oder etwa zu Unrecht gezogen? Lassen Sie uns darüber auf faire Weise debattieren! Führen wir doch eine Debatte, in der beide Seiten freimütig argumentieren und ihre beweiskräftigen Dokumente auf den Tisch legen können! Eine faire Auseinandersetzung mit gleichen Waffen – dazu bin ich bereit. Ja, die fordere ich geradezu.
Sie werden mir sicher entgegnen, dass man geschichtliche Themen nicht mit jemandem erörtert, der kein Geschichtsdiplom oder eine vergleichbare akademische Qualifikation hat. Herr Präsident, sollte ich daraus schlieβen, dass ein Nicht-Historiker sich nicht in Fragen der Geschichte einmischen sollte?
Es ist mittlerweile dreiβig Jahre her, dass das Centre national de la recherche scientifique (CNRS) eine Publikation herausbrachte, die den Titel trug : Die Krematorien von Auschwitz : eine Massentötungsmaschinerie. Die Presse begrüβte und feierte die Publikation regelrecht. Sie schien jeden Zweifel daran ausräumen zu wollen, dass mit dieser Veröffentlichung die Behauptungen der Geschichtsrevisionisten nun endgültig widerlegt worden seien. Welchen Beruf mag wohl Jean-Claude Pressac, der Verfasser der Publikation, gehabt haben? Nun, er war Apotheker von Beruf. Und es gibt weitere Offenbarungen auf dieser Ebene. Der Mann, der praktisch bis zu seinem Tode als der bedeutendste Sachverständige zum Thema des Holocaust galt – nämlich Raul Hilberg – war seiner Ausbildung nach auch kein Historiker. Ich könnte die Reihe fortsetzen mit den Namen von Robert Jan van Pelt, Jean-Jacques Fouché oder Guy Pachou (Oradour). Ist es denn wirklich nötig, noch weitere Beweise dafür zu erbringen, dass sich Nicht-Historiker durchaus in Auseinandersetzungen über geschichtliche Fragen einmischen können und das tatsächlich auch tun?
Einige meiner Widersacher, so zum Beispiel Gilles Karmasyn, geben vor, meine Argumente widerlegt zu haben. Allerdings tun sie das, ohne jemals meine Herausforderung zu einer offenen Debatte angenommen zu haben. In meiner Vorstellung sind sie vergleichbar mit Boxern, die ganz allein in den Boxring steigen, dort einige Male in die Luft boxen, dann die Arme hochreiβen und ausrufen: „GEWONNEN! Er ist k.o.!” Zuschauern, die sie perplex darauf hinweisen, dass es doch überhapt keinen Gegner im Boxring gegeben hat, antworten sie: „Ist doch klar! Wir boxen nicht gegen Nicht-Boxer.” Maβgaben, nach denen man geschichtliche Streitfragen ausschlieβlich mit Historikern und niemals mit Nicht-Historikern erörtern kann, sind lediglich erbärmliche Ausweichmanöver.
Gewiss, ich bin ein Laie auf diesem Gebiet, aber heiβt es denn nicht allerorts, dass in Auschwitz und in Oradour SS-Einheiten unschuldige Menschen massenweise getötet haben? Es handelt sich demnach um schwerste kriminelle Verbrechen. Die Tatsache, dass die angeblichen Tötungsverbrechen in der Vergangenheit stattgefunden haben, sollte prinzipiell weder etwas am Ziel und Zweck der Ermittlungen noch an den zum Einsatz kommenden Ermittlungsmethoden ändern. Auf jeden Fall wende ich weiterhin sorgfältig traditionelle Ermittlungsmethoden an.
Möchten Sie Beweise dafür? Ich liefere Ihnen einen konkreten Beweis für Birkenau. Im Lager Birkenau sollen SS-Angehörige in drei groβen Krematorien Gaskammern zur Tötung von Menschen eingerichtet haben. Die gröβte und effektivste der drei Gaskammern – in der angeblich vierhunderttausend (400 000) Menschen ermordet wurden – soll sich in Krema II befunden haben. SS-Männer sollen Zyklon B in vier auf dem Dach angelegte Einwurfschächte eingefüllt haben. Das tödlich wirkende Zyklon B-Granulat soll dann entlang von vier mit Drahtgittern überzogenen Säulen in die Gaskammer gefallen sein. Die Säulen waren angeblich fest in den Boden und in die Decke der Gaskammer einzementiert worden.
Obwohl das Krematorium gesprengt wurde, ist das Dach erhalten geblieben. Es ist allerdings weitflächig eingestürzt. Ich habe dieses Dach sowohl von der Ober- als auch von der Unterseite genau untersucht. Dabei habe ich keinerlei Anzeichen von Einwurfschächten oder ähnlichen Öffnungen oder etwa von einzementierten Säulen mit Drahtgittern feststellen können. Es gab nicht einmal die geringsten Spuren davon.
Im Jahre 2004 vermeldeten drei unabhängige Forscher (die Herren Keren, McCarthy und Mazal), dass sie drei der vier vermeintlichen Einwurflöcher im Dach des Krematoriums gefunden hätten. Die Direktion und die Verwaltung des Museums in Auschwitz wagten sich allerdings nie, die Untersuchungsergebnisse dieser drei Forscher als zuverlässige wissenschafliche Quelle anzugeben und zu benutzen.
Sieben Jahre später verfasste der Direktor des Museums Auschwitz ein Vorwort zu einem Reiseführer für den historischen Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau. Einen inhaltlichen Schwerpunkt bildeten dabei die vergeblichen Bemühungen der beiden Autoren des Reiseführers, die Einwurflöcher genau zu lokalisieren. An diesem Unvermögen hat sich bis auf den heutigen Tag nichts geändert. Die mysteriösen Einwurflöcher sind nach wie vor unauffindbar.
Wenn ich die Möglichkeit hätte, mit einem professionellen Historiker zu debattieren, würde ich das Hauptaugenmerk auf das legen, was im Vorfeld der eigentlichen Debatte zum Thema passiert. Ich würde dem Historiker vorschlagen, dass wir uns gemeinsam an den Tatort bzw. an die Tatorte begeben und dass wir uns zusammen auf die Suche machen nach den vermeintlichen Einwurflöchern. Und wenn wir dann vor Ort wären, würde ich die Gelegenheit nutzen und ihn bitten, mir blaue Pigmentspuren an den Wänden oder an der Decke der „Gaskammer” zu zeigen.
Im Frühling 1943 müssten die Gaskammern betriebsfertig gewesen sein. Oder zumindest muss man von diesem Umstand ausgehen, wenn man sich auf die offizielle Geschichtsschreibung und die entsprechende Chronologie verlässt. (Immerhin sollen zu diesem Zeitpunkt die ersten massenweisen Vergasungen stattgefunden haben.) Folglich muss das Mauerwerk zu diesem Zeitpunkt basisch gewesen sein. Die Blausäure, die von der SS angeblich zu massenweisen Vergasungen eingesetzt wurde, muss teilweise in die feuchte Bausubstanz (z.B. in Ziegelsteine, in Gips und in Beton) eingedrungen sein und dort ein Pigment auf der Basis von Eisenhexacyanidoferrat abgesetzt haben. Umgangssprachlich bzw. in der industriellen Produktion wird dieses Pigment auch Berliner Blau oder Preuβisch Blau genannt.
Berliner Blau ist gegenüber Umwelteinflüssen äuβerst stabil. Es hält intensiver Lichtstrahlung und starken Temperaturschwankungen stand. Aus diesem Grunde müssten die Wände und die Decken der Räume, die uns als Gaskammern präsentiert werden, bis auf den heutigen Tag dieses Pigment enthalten. Schon mit dem bloβen Auge müssten gröβere oder kleinere blaue Spuren oder Flecke zu erkennen sein. Allerdings würde sich ein Historiker heute auβerstande sehen, mir auch nur eine winzige blaue Pigmentspur im Mauerwerk zu zeigen. Würde der Historiker dann eine Ausrede benutzen und behaupten, dass sich solche Pigmentablagerungen nicht in einem ungeheizten Raum bilden können? Ich würde ihm kurzerhand das Gegenteil beweisen.
Nach den Originalvorlagen der Baupläne war die angebliche Gaskammer in Krema II in Birkenau als Leichenkeller vorgesehen. Alle verfügbaren historischen Dokumente belegen, dass die so genannte Gaskammer auch tatsächlich für ihren ursprünglichen Zweck – nämlich zur kühlen Lagerung von menschlichen Leichen – genutzt wurde. Sie wurde zu keinem Zeitpunkt in eine Kammer zur tödlichen Vergasung von Menschen umgewandelt.
No Holes – No Holocaust. So brachte Professor Faurisson die Diskussion im Jahre 1994 auf den Punkt. Er hatte recht. Aber selbst wenn man von der strittigen Frage der Einwurflöcher einmal absieht, bleibt die Zahl von 400 000 Todesopfern, die es in dieser „Gaskammer” gegeben haben soll, nichts als reine Erfindung. All die Augenzeugenberichte und all die angeblichen Geständnisse ändern daran nichts.
Gegner des Geschichtsrevisionismus konfrontieren uns gern mit folgender Frage: „Wenn nun also die Millionen von Juden nicht vernichtet wurden, wo sind sie dann 1945 geblieben?” Mit Verlaub gesagt, ist das ein leicht zu durchschauender Versuch, die Beweislast umzukehren. Es obliegt eindeutig den Anti-Revisionisten, den Beweis zu erbringen, dass Millionen von Juden tatsächlich systematisch vernichtet wurden und dass drei Millionen der Opfer in Gaskammern starben.
Laut der offiziellen Geschichtsschreibung soll der Lagerkomplex Auschwitz-Birkenau das Zentrum der Vernichtungspolitik durch Vergasungen gewesen sein. Die Zahl der Todesopfer wird mit rund einer Million angegeben. Die Gaskammer in Krema II soll innerhalb des Vernichtungssystems Auschwitz-Birkenau das effektivste Tötungsinstrument gewesen sein. Ungefähr vierzig Prozent der angeblich im Gas erstickten Menschen sollen in eben dieser Kammer den Tod gefunden haben. Grund genug, sich in den Untersuchungen speziell auf diese Kammer zu konzentrieren.
Wo sind nun die Einwurflöcher oder Einwurfschächte? Historiker und Historikerinnen, zeigen Sie uns diese, so dass wir anschlieβend darüber diskutieren können! Und wo sind die blauen Pigmentspuren? Es stimmt natürlich, dass spezielles Fachwissen in Chemie nötig ist, um die Bedeutung eines Fehlens solcher Spuren richtig erfassen zu können. Als Absolvent eines Diplomstudienganges in organischer Chemie bin ich, fachlich gesehen, gegenüber Historikern fraglos im Vorteil, wenn es um die Analyse und Bewertung komplexer chemischer Zusammenhänge geht.
Auf ähnliche Weise verfährt man offiziell mit dem Massaker von Oradour. Angehörigen der Waffen-SS wird angelastet, Hunderte von Frauen und Kindern in der Dorfkirche abgeschlachtet zu haben. Die SS-Männer sollen zunächst versucht haben, die in der Kirche von Oradour eingesperrten Dorfbewohner zu ersticken. Dann sollen sie auf die versammelten Menschen geschossen und anschlieβend das Kirchengebäude in Brand gesteckt haben.
Ein das gesamte Gebäude erfassender Brand hätte den heiligen Ort praktisch in vier Krematorien verwandeln müssen. Eine beträchtliche Anzahl Toter hätte in der Kirche demnach zu Asche verbrannt worden sein müssen. Für eine sachgerechte Bewertung der Ereignisse vom 10. Juni 1944 in Oradour muss man über grundlegende Kenntnisse über Wärmeausbreitung, über Hitzestrahlung und über die Brandresistenz unterschiedlicher Stoffe verfügen.
Mein Chemiestudium hat mich mit entsprechenden Kenntnissen ausgestattet. Bei der Analyse der Ereignisse von Oradour habe ich sie zur praktischen Anwendung gebracht. Meine Analyse ist Erörterungsgegenstand eines Kapitels meines im Dezember 2022 erschienenen Buches Oradour, der Schrei der Opfer. Mein Fazit ist, dass die offiziell propagierte Version der tödlichen Ereignisse von Oradour falsch ist. Die Frauen und Kinder sind in Wirlichkeit an den Folgen von Explosionen gestorben, die das gesamte Kirchengebäude schwer erschütterten. Was genau hat mich nun dazu gebracht, dieses Fazit zu ziehen? Im Folgenden liste ich einige wesentliche Argumente auf, die den offiziellen Verlautbarungen über das Massaker von Oradour widersprechen:
- Die Tatsache, dass hölzernes Mobiliar aus dem Kircheninneren erhalten geblieben ist, ist unvereinbar mit der allgemeinen Annahme, dass es einen allumfassenden schweren Brand gab. Ich beziehe mich konkret auf den hölzernen Beichtstuhl in der Kapelle der Heiligen Jungfrau und auf den Altar in der Kapelle des Heiligen Joseph.
- Das teilweise Schmelzen der Kirchenglocken ist ein Indiz dafür, dass das entscheidende und die Zerstörungen auslösende Moment sehr intensiv, aber zeitlich von kurzer Dauer war. (Einige Teile der Glocken sind komplett geschmolzen. Andere Teile wiederum sind in einem so guten Zustand erhalten geblieben, dass die in sie eingravierten Motive noch deutlich erkennbar sind.) In einem knappen Satz ausgedrückt, muss es sich um eine Explosion gehandelt haben.
- Die heute noch wahrnehmbaren Einschlagspuren auf der feinen Messingkugel des Dachkreuzes sind ein Indiz daür, dass die Zerstörung mit einem Ereignis von enormer Schlagkraft einherging.
Kommen wir schlieβlich zu den Geschichten, die von Marguerite Rouffanche erzählt wurden – von jener Frau also, die angeblich als einzige Überlebende aus der Dorfkirche von Oradour entkommen war. Wiederholt machte Frau Rouffanche Zeugenaussagen zum Geschehen in Oradour.
Erstmals tat sie das nur wenige Wochen nach der Tragödie; etwas später erneut im November 1944 (zwei Mal); dann im Januar 1953 im Rahmen des Gerichtsprozesses gegen die Angehörigen der Waffen-SS; letztmalig äuβerte sie sich im Jahre 1969 in einer Fernsehsendung.
Ein detaillierter Vergleich der Zeugenaussagen von Frau Rouffanche bringt deren innere Widersprüchlichkeit zutage. Der Inhalt einiger ihrer Aussagen steht zudem im krassen Widerspruch zu den objektiven Gegebenheiten im Juni 1944 in Oradour.
- Ende Juni 1944 behauptete Frau Rouffanche, dass das Massaker in der Kirche mit einer Kiste begonnen hätte, die von zwei SS-Männern herbeigeschafft worden sei. Der Inhalt der besagten Kiste sei nicht explodiert, sondern es sei lediglich ein dicker schwarzer Qualm aus der Kiste aufgestiegen.
- Einige Monate später war allerdings das Deckengewölbe im Kirchenschiff eingestürzt. Das deutete darauf hin, dass das Bauwerk zuvor schwer erschüttert worden war. Eine bewusst verursachte Explosion passte gut als Erklärung. Am 16. November 1944 vollzog Frau Rouffanche eine Wende um 180 Grad und gab nun an, dass die besagte Kiste der Ausgangspunkt einer – wörtlich zitiert – „kleinen Detonation” gewesen sei.
- Nachdem die „kleine Detonation” auch nicht mehr hinreichend war, um die Erschütterung einer stabil angelegten Baustruktur wie die der Kirche überzeugend zu erklären, änderte die „einzige Überlebende” des Massakers erneut ihre Aussage. Nunmehr erklärte sie, dass der Inhalt der Kiste eine starke Explosion verursacht hätte. Diese neue Zeugenaussage wurde zur offiziell bestätigten und überall verbreiteten Version. Währenddessen wurde Frau Rouffanches Aussage in der Version vom 16. November, in der von einer „kleinen Detonation” die Rede gewesen war, vollkommen auβer Acht gelassen. Die Untersuchungsunterlagen mit den von Frau Rouffanche bis Mitte November 1944 gemachten Aussagen werden in Militärarchiven verwahrt, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Dort bleiben sie sicher geschützt vor einer kritischen Begutachtung,
Diese in sich widersprüchlichen Aussagen der Marguerite Rouffanche werden von einigen weiteren ergänzt, die ganz offensichtlich unglaubwürdig sind. Man stelle sich zum Beispiel die Art und Weise vor, wie sie aus der Kirche von Oradour entkam. Nach ihrer eigenen Schilderung erklomm Frau Rouffanche die Höhe eines der Buntglasfenster der Kirche, kletterte aus dem Fenster heraus und sprang dann aus einer Höhe von ca. vier Metern auf einen steilen Abhang hinab. All das bewerkstelligte sie, ohne sich dabei auch nur die geringste Verletzung zuzuziehen. Man vergegenwärtige sich diese phantastische körperliche Leistung! Abgesehen von Marguerite Rouffanche, dürfte wohl keiner anderen Frau im Alter von 46 Jahren ein ähnliches Kunstück je gelungen sein!
In den Recherchen zum Fall von Oradour stöβt man nahezu überall auf plumpe Lügen. Ich habe systematisch objektives Beweismaterial gesammelt und relevante Zeitdokumente ausgewertet. Ich habe mit Zeitzeugen gesprochen, deren Aussagen von anderen zuvor unberücksichtigt geblieben waren. Auf der Grundlage meiner Recherchen bin ich zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass die Kirche von Oradour ein geheimes Munitionslager beherbergte. Das Lager befand sich im Dachgeschoss der Kirche, etwas unterhalb des Kirchengewölbes.
Welche Umstände führten letztendlich dazu, dass das Munitionslager in Flammen aufging? Solange die französischen Militärarchive unabhängigen Forschern kontinuierlich den Zutritt verwehren, wird man auf diese Frage keine präzise Antwort geben können.
Kehren wir nichtsdestoweniger zur offiziellen Version der Ereignisse von Oradour zurück. Führen wir uns also eine Szene vor Augen, in der eine Einheit der Waffen-SS das geheime Munitionslager in der Kirche entdeckt hatte und es dann absichtlich sprengte, um auf diese Weise die Frauen und Kinder zu töten. Auf der Basis eines solchen Szenenbildes hatte sich ab 1944 die Chance geboten, Oradour als ein Dorf heldenhafter Widerstandskämpfer darzustellen. Es konnte eine Inszenierung beginnen, in der sich ein Dorf gegen die deutschen Besatzungstruppen entschieden zur Wehr setzte und in der es deshalb einem entsetzlichen Racheakt der „Nazis” zum Opfer fallen musste.
Ich lege Ihnen hier dar, aus welchen Gründen ich zu der Überzeugung gekommen bin, dass die SS-Männer keine direkte Schuld trifft an jenen Ereignissen, die die Tragödie in der Kirche von Oradour auslösten.
Ich habe entdeckt, dass die Kirche von Oradour den Kämpfern der örtlichen Resistance als Stützpunkt diente. Die Mitglieder der Resistance versteckten alliierte Piloten, die über französischem Territorium abgeschossenen worden waren. Sie waren zudem in ein Netzwerk eingebunden, das Fluchtwege für die Piloten schuf und das unter dem Namen Comet Escape Line bekannt wurde. Meine Behauptungen über die Ereignissen von Oradour bauen auf diesen historischen Tatsachen auf. Meine gedankliche Rekonstruktion des Geschehens in Oradour könnte wie folgt umrissen werden:
Am 10. Juni 1944 hatten die Maquisards (Partisanen im 2. Weltkrieg, vor allem in den ländlichen Gegenden Frankreichs und Belgiens) mitsamt ihrer Munition Zuflucht in der Kirche von Oradour genommen. Die Waffen-SS hatte praktisch das Dorf abgeriegelt, so dass es den Maquisards unmöglich war zu fliehen. Nachdem sie von zwei ortsansässigen Kollaborateuren denunziert worden waren*, fassten sie den Entschluss, die eingelagerte Munition in die Luft zu jagen, um dann im Schatten der Explosionen unentdeckt durch eine Seitentür des Kirchengebäudes entkommen zu können. Diese Seitentür diente der versammelten Kirchengemeinde gewöhnlich als Ausgang.
(* Vergleichen Sie dazu die protokollierten Zeugenaussagen von Mathieu Borie. Diese sind endlich in ihrer Vollständigkeit veröffentlicht worden.)
Die Maquisards hatten nicht damit gerechnet, dass sich die Explosionen rasch ausbreiten und den Glockenturm erreichen würden. Die Ausweitung der Explosionen hatte letztendlich zur Folge, dass das Gewölbe zerstört wurde. Dieses war ohnehin durch das Vorhandensein eines Oculus, d.h. durch eine in das Kuppelgegewölbe des Glockenturmes eingelassene Rundöffnung, strukturell verhältnismäβig leicht zu erschüttern und zu beschädigen. Die äuβerst heiβen Gase, die durch die Explosionen freigesetzt worden waren, strömten ins Kirchenschiff. Deren zertrümmernde Wucht führte dazu, dass viele der dort versammelten Menschen durch abgesprengte Gesteinsbrocken getroffen und verstümmelt wurden.
Im Fall von Oradour wie auch im Fall von Auschwitz ist mein gesammeltes Beweismaterial unanfechtbar. Ich habe die Vorgänge an beiden Orten auf sorgfältigste Weise untersucht und meine Schlussfolgerungen daraus den Grundsätzen der Ratio entspechend dargelegt und begründet. Ich bleibe stets auf dem Boden der Tatsachen, fernab von jedweden ideologischen Erwägungen. Weshalb gibt es dennoch diese eifrigen Bemühungen, mich zum Schweigen zu bringen? Hinter den fadenscheinigen Vorwänden, die man gegen mich vorbringt, müssen sich andere Ursachen verbergen.
Wird es Frankreich gelingen, mich mundtot zu machen? Das mag sein, aber es ist dennoch zu spät. Ich habe meine Forschungsarbeiten längst über das Internet verbreitet. Kurz vor meiner Inhaftierung am 10. November 2022 hatte ich noch die Genugtuung, das Manuskript für Oradour, der Schrei der Opfer fertigzustellen. Seit Januar 2023 ist dieses Buch im Verkauf.
Als noch sehr junger Revisionist, vor ungefähr dreiβig jahren, war ich einmal bei der Familie Faurisson eingeladen. Eines Morgens saβ ich im Arbeitszimmer und redete davon, dass unsere Widersacher so groβe finanzielle Ressourcen und juristische Mittel zu unserer Unterdrückung zur Verfügung haben. Professor Faurisson wusch sich derweil im Badezimmer nebenan. Als er meine Worte hörte, öffnete er die Tür einen Spalt und steckte kurz den Kopf heraus. Er rief dabei: „Ja, aber dafür können wir ruhig schlafen.”
Diese Worte stimmten damals. Sie stimmen heute immer noch. In meiner Gefängniszelle in Edinburgh schlafe ich ruhig, denn ich habe Samen der historischen Wahrheit gesät. Ich habe meine Aufgabe erfüllt. Mein persönliches Schicksal ist nunmehr bedeutungslos geworden. Das Frankreich, das Sie, Herr Präsident, repräsentieren, kann sich nach Kräften um meine Auslieferung bemühen in der Absicht, mich dann ins Gefängnis zu stecken. Wenn man das gegenwärtige Kräfteverhältnis genau betrachtet, dann empfindet man den staatlichen Verfolgungseifer als ein Eingeständnis – als ein Eingeständnis dessen, dass ich recht habe und dass meine Forschungsarbeiten von Bedeutung sind.
Ja, tatsächlich schlafe ich ruhig. Und je eifriger sich Ihre Handlanger abmühen, um so ruhiger werde ich schlafen.
Hochachtungsvoll
Vincent Reynouard
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